ProBeton BaustoffprüfungDie ProBeton Baustoffprüfung GmbH & Co. KG ist Ihr unabhängiger Experte für Materialprüfung und Qualitätssicherung in Norddeutschland. Mit über 50 Jahren Erfahrung verbinden wir technische Präzision mit lösungsorientierter Beratung.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Übernahme, Durchführung und Abrechnung von Leistungen der Labore und Prüfstellen der ProBeton Baustoffprüfung GmbH & Co. KG

1. Diese Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Aufträge ausführen.

2. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

3. Die Annahme des Auftrages sowie mündliche, telefonische oder durch Angestellte getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabstreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

4. Der erteilte Auftrag wird von uns nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Für einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom Auftraggeber gewünschtes Ergebnis, können wir keine Gewährleistung übernehmen.

5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte zu erteilen und ggf. Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben. Änderungen, die während der Durchführung des Auftrages entstehen und für die Erbringung unserer Leistungen relevant sein können, sind uns unverzüglich mitzuteilen.

6. An unseren Leistungen — sofern diese urheberrechtsfähig sein sollten — behalten wir auch nach Beendigung des Auftrages das Urheberrecht. Der Auftraggeber darf die von uns erbrachten Leistungen nur für den Zweck verwenden, der vereinbart worden ist.

7. Die Weitergabe von Untersuchungsergebnissen, Prüfberichten und Zeugnissen, auch auszugsweise, darf ohne unsere Zustimmung nur an die nach DIN EN 206/DIN EN 1045 berechtigten Personen und Überwachungsorganisationen erfolgen.

8. Sofern für die Erbringung des Auftrages Materialproben benötigt werden, sind diese vom Auftraggeber zu beschaffen und uns zur Verfügung zu stellen. Sollten wir mit der Beschaffung der Proben beauftragt werden, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass uns die Probenentnahme ermöglicht wird.

9. Wir sind berechtigt, für die Erbringung unserer Leistung fachkundige Dritte einzusetzen.

10. Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber aus Gründen abgebrochen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, sind die bis zu diesem Zeitpunkt bei uns entstandenen Kosten durch den Auftraggeber zu erstatten, mindestens jedoch 50% der Vergütung, die bei vollständiger Leistungserbringung durch uns fällig wäre.

11. Sollten wir im Rahmen eines Auftrages Proben von dem Auftraggeber erhalten, können wir nach Abschluss des Auftrages frei über das Probenmaterial verfügen. Sofern keine schriftliche Vereinbarung über eine mögliche Aufbewahrungsfrist getroffen wird, werden die Proben nach Beendigung des Auftrages fachgerecht entsorgt.

12. Als Gewährleistung kann der Auftraggeber zunächst nur die Kosten unserer Nachbesserung verlangen. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert oder schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Rückgängigmachung des Vertrages oder eine Herabsetzung des Honorars (Minderung) verlangen. Sofern wir Eigenschaften zusichern und diese fehlen, bleibt ein Anspruch auf Schadensersatz unberührt.

13. Wir haften für Schäden — gleich aus welchem Rechtsgrund — nur dann, wenn wir oder unsere Mitarbeiter bzw. von uns eingesetzte Dritte die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Rechte des Auftraggebers aus Gewährleistung werden dadurch nicht berührt.

14. Im Fall höherer Gewalt sind wir für die Dauer der Gewalt von der Erbringung unserer Leistung befreit.

15. Unsere Leistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug zu zahlen.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Walsrode.

17. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses.

18. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand 06/2025

ZUM UNTERNEHMEN

Die ProBeton Baustoffprüfung GmbH & Co. KG wurde 1969 als Betontechnik Niedersachsen GmbH gegründet und ist seit 2025 Teil der von Saldern Gruppe. Die mittelständisch geprägte Unternehmensgruppe ist mit über 20 Standorten und rund 550 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der führende Anbieter für Transportbeton und Logistik in Norddeutschland. Mit der ProBeton Baustoffprüfung komplettiert sie ihr Angebot rund um das Thema Baustoffe, Baustellenlogistik und Beton.

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